Rechtssicherheit
Zusammenarbeit mit einem polnischen Subunternehmer, sauber geregelt
Die häufigste Frage, die uns Solarfirmen stellen, ist nicht die nach dem Preis. Es ist die Frage, ob die Zusammenarbeit rechtlich und steuerlich sauber läuft. Deshalb hier die Antworten, bevor Sie fragen müssen.
§48b EStG
Freistellungsbescheinigung
Wir arbeiten mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung. Für Sie bedeutet das: kein Einbehalt der Bauabzugsteuer. Die Bescheinigung senden wir Ihnen vor Projektbeginn zu.
§13b UStG
Reverse Charge
Als polnisches Unternehmen rechnen wir innergemeinschaftlich ab. Sie erhalten eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, die Steuerschuld geht auf Sie über. Unsere USt-IdNr. finden Sie im Impressum.
A1
A1-Bescheinigungen für alle Monteure
Jeder Monteur, der auf Ihre Baustelle kommt, hat eine gültige A1-Bescheinigung. Bei einer Kontrolle ist alles vorhanden.
Versicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Unsere Teams sind versichert. Den Nachweis erhalten Sie auf Anfrage vor Projektstart.
Vor Ort
Deutschsprachiger Bauleiter auf jeder Baustelle
Kommunikation läuft nicht über Übersetzungs-Apps. Auf jeder Baustelle ist eine Person, die Deutsch spricht und für das Projekt verantwortlich ist.
24 Monate
2 Jahre Gewährleistung auf die Montage
Wir geben 2 Jahre Gewährleistung auf unsere Montagearbeiten. Sollte etwas nachzubessern sein, das wir zu verantworten haben, kommen wir kostenfrei und so kurzfristig wie möglich zurück.